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   BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19   

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https://dejure.org/2021,39557
BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19 (https://dejure.org/2021,39557)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19 (https://dejure.org/2021,39557)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2021 - 28 W (pat) 526/19 (https://dejure.org/2021,39557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsoffensive als Markeneintrag nicht möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19
    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, die fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl. BGH WRP 2014, 573, Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376, Rdnr. 18 - grill meister).

    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778, Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19
    Gesamtheit mit allen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH, a. a. O., Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).

    Die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom EUIPO aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedsstaaten unverbindlich (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674, Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376, Rdnr. 11 - grill meister).

    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, die fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl. BGH WRP 2014, 573, Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376, Rdnr. 18 - grill meister).

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